
Überprüfung ihrer PSA gegen Absturz
Gerne übernehmen wir die Überprüfung Ihrer PSA gegen Absturz. Als Sachkundiger bzw. befähigte Person, überprüfen und dokumentieren wir nach Herstellerangaben und DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG906). Die PSA-Prüfung muss mind. 1x jährlich erfolgen. Für die gängigen PSA-Kombinationen bieten wir Pauschalangebote an.
Zu prüfende Grundausrüstung beinhaltet im Allgemeinen:
- 1 x Helm
- 1 x Halteseil bzw. Positionierungsgerät nach EN 358
- 2 x Verbindungsmittel, Bandschlingen
- 4 x Sicherheitskarabiner EN 362
- 1 x Auffanggurt EN 361
- 1 x Abseilgerät EN 12841C
- 1 x mitlaufendes Sicherungsgerät incl. Verbindungsmittel 353-2
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Markus Süsges ist augebildete und befähigte Person zur Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gegen Absturz. Er ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz. Zu Seinen Aufgaben gehören die mindestens jährliche Überprüfung und Dokumentation des sicheren Zustands der Arbeitsmittel PSAgA.
Gerne beraten wir Sie als Unternehmer und Mitarbeiter zur sachgerechten Anwendung von PSA gegen Absturz. Wir kommen auch gerne zu Ihnen, um unter Berücksichtigung der Einsatzbedingung und den betrieblichen Verhältnisse die Beratung Betriebsstättenbezogen durchzuführen. Das Erstellen von Rettungskonzepten für die Anwendung von PSAgA im Hochregallager und Regalbediengerät gehöhren auch zu unseren Aufgaben.
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Wir prüfen auch Actsafe Seilwinden, Ortsfeste Leitern, Leitern und Tritte.
Artikelname | PSAgA Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 |
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Artikelnummer | 14360 |
Marke | MSi |
Gewicht in Kg (1.965 = 1 kg und 965 Gramm) | 0.0000 |
Einsatzbereich | Höhenarbeit SZP, PSAgA Anwender, OffShore SZP, WindEnergie SZP, Seilgarten |
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