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Unterweisung Höhenrettung & Höhenarbeit nach DGUV-R-112-198-199

Alle PSA-Anwender, die Arbeiten in absturtzgefährdeten Bereichen ausführen z.B. Höhenarbeiter, Industriekletterer & Monteuer sind Anwender von PSA gegen Absturz und sind verpflichtet diese Wiederholungsunterweisung durchzuführen. Höhenrettung. Spätestens 12 Monate, nach erfolgreicher Basis-Schulung, ist diese Unterweisung "Einsatz von PSA gegen Absturz & Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV-R-112-198 & 199" (ehemals BGR 198 & 199) zu wiederholen, vorgeschrieben. Das gilt auch für die Wiederholungsunterweisung (WU) in ihrem absolvierten Level nach FISAT FSR SZP. Wir würden uns freuen, wenn Sie das Thema Absturzsicherung eigenverantwortlich ernst nehmen und die WU´s frühzeitig absolvieren. Funkmonteure, die den Maststeigerschein besitzen oder auch Handwerker die nach BGR 198 und BGR199 unterrichtet werden müssen, sind herzlich willkommen. Falls Sie sich für die Ausbildung zum Höhenarbeiter nach FISAT, SBS oder IRATA interessieren navigieren Sie bitte über den kommenden Link zur Startseite der Ausbildung zur Höhenarbeit.