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Prüfung PSAgA
Gerne beraten wie Sie und übernehmen die Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.
Als sachkundige und befähigte Person, überprüfen und dokumentieren wir nach Herstellerangaben und DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG906).
Die PSA-Prüfung muss mind. 1x jährlich erfolgen. Für die gängigen PSA-Kombinationen bieten wir Pauschalangebote an.
Wir kommen auch gerne zu Ihnen, um unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnissse, Betriebsstätten bezogen zu beraten und zu prüfen
Wir bieten wir auch das Erstellen von Rettungskonzepten an.