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PSAgA Prüfung nach DGUV-R-112-198

MSi  |  SKU: 14360
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Termin auf Anfrage

Beschreibung

Gerne übernehmen wir die Überprüfung Ihrer PSA gegen Absturz. Als Sachkundiger bzw. befähigte Person, überprüfen und dokumentieren wir nach Herstellerangaben und DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG906).

Die PSA-Prüfung muss mind. 1x jährlich erfolgen. Für die gängigen PSA-Kombinationen bieten wir Pauschalangebote an. Zu prüfende Grundausrüstung beinhaltet im Allgemeinen:

  • 1 x Helm
  • 1 x Halteseil bzw. Positionierungsgerät nach EN 358
  • 2 x Verbindungsmittel, Bandschlingen
  • 4 x Sicherheitskarabiner EN 362
  • 1 x Auffanggurt EN 361
  • 1 x Abseilgerät EN 12841C
  • 1 x mitlaufendes Sicherungsgerät inkl. Verbindungsmittel 353-2

Markus Süsges ist ausgebildete und befähigte Person zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Er ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz. Zu seinen Aufgaben gehören die mindestens jährliche Überprüfung und Dokumentation des sicheren Zustands der Arbeitsmittel PSAgA.

Gerne beraten wir Sie als Unternehmer und Mitarbeiter zur sachgerechten Anwendung von PSA gegen Absturz. Wir kommen auch zu Ihnen, um unter Berücksichtigung der Einsatzbedingung und der betrieblichen Verhältnisse die Beratung betriebsstättenbezogen durchzuführen.

Das Erstellen von Rettungskonzepten für die Anwendung von PSAgA im Hochregallager und Regalbediengerät gehört auch zu unseren Aufgaben. Wir prüfen auch ActSafe Seilwinden und ortsfeste Leitern, Leitern und Tritte.